Unsere AGBs

1. Angebot, Preise und Zahlungen

Unsere schriftlichen Angebote (ohne fixen Veranstaltungstermin) gelten für sechs Monate. Unsere Angebote sind frei und unverbindlich. Inhalt und Umfang der Angebote werden durch die schriftliche Auftragsbestätigung bestimmt, die Vorauszahlung ist wesentlicher Bestandteil der vertraglichen Vereinbarung.

2. Mündliche Abreden

Mündliche Abreden sind bis zu ihrer schriftlichen Bestätigung unverbindlich. Sofern der Auftrag nicht im eigenen Namen, sondern im Namen eines Dritten abgegeben wird, bitten wir um Vorlage einer Vollmacht des realen Auftragsgebers unter Angabe der vollständigen Anschrift, der Rechtsform und des Vertretungsberechtigten.

Der Kunde bestätigt, dass er über Inhaltsstoffe und Allergene bei Speisen und Getränken hingewiesen wurde.

Eine Informationsweitergabe an seine Gäste steht ihm frei.

3.  Zahlungsziel

Das Zahlungsziel für erstellte Endabrechnungen beträgt – falls nicht anders festgelegt – 10 Werktage rein netto.

Nach Ablauf der vereinbarten Zahlungsfrist behalten wir uns vor, Mahngebühren sowie für den Verzug die banküblichen Zinsen zusätzlich zu berechnen.

4. Lieferumfang und Lieferzeiten

Die zur Durchführung der Veranstaltung notwendigen gelieferten Servierplatten, Schüsseln, Bestecke, Gläser, Tischwäsche, Servietten, weiteres gastronomisches Arbeitsmaterial, Dekoration und Möbel stellen wir zur Verfügung. Alle Teile bleiben Eigentum der Firma Schellhas Event & Catering. Schwund/Verlust und Bruch belasten wir zum Wiederbeschaffungspreis.

Wir gehen von einer ebenerdigen Anlieferung und Abholung aus. Im Fall erschwerter Lieferbedingungen wird der Mehraufwand zusätzlich berechnet. In eigenen Lokations ist dies bereits bekannt und berücksichtigt.

Die vereinbarten Liefer- und Leistungstermine sind verbindlich, es sei denn, die Firma Schellhas Event &Catering wird an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen, durch Eintritt unvorhersehbarer, außergewöhnlicher Umstände, die sie trotz der zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnte oder durch höhere Gewalt, gehindert. Etwaige hieraus abgeleitete Schadensersatzansprüche des Kunden entfallen.

5. Rücktritt & Änderungen

Abweichungen der Bestellmenge sowie Bestellinhalte müssen der Firma Schellhas Event & Catering     spätestens 2 Wochen vor der Veranstaltung mitgeteilt werden. Anderenfalls wird die ursprüngliche Bestellmenge in Rechnung gestellt.

Änderungen der Bestellinhalte und Bestellmengen, die wertmäßig eine Verminderung des Brutto-Rechnungsbetrages von 25 % oder mehr ausmachen, werden hinsichtlich des Minderbetrages wie eine Stornierung behandelt. Es gelten die Bestimmungen des Catering-Vertrages. Weiter gelten die Mindestbelegungszahlen für Veranstaltungen u.a. in unseren Lokations.

Höhere Gewalt

Als höhere Gewalt ist ein von außen kommendes, unvorhersehbares und unbeherrschbares Ereignis anzusehen, das auch durch äußerste Sorgfalt nicht verhütet bzw. abgewendet werden kann (z.B. Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhen, Streik, Brand, Kampfmittel, Sprengstoff, Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes, behördliche oder gerichtliche, von keiner der Parteien zu verantwortende Verbote bzw. Verfügungen etc.).

Ist oder wird eine der Parteien durch höhere Gewalt an der Erfüllung ihrer Vertragspflichten gehindert, so hat sie dies der anderen Partei schriftlich binnen 14 Tagen ab Kenntnis der Umstände der höheren Gewalt und der Auswirkungen auf ihre Vertragspflichten anzuzeigen.

Wird der Caterer durch ein Ereignis höherer Gewalt an der Erfüllung seiner bzw. ihrer Vertragspflichten gehindert, so hat er Anspruch auf eine Vertragsanpassung z.B. in Form einer Verschiebung der Veranstaltung/Buchungstermines auf einen anderen Termin. Sollte eine Vertragsanpassung aus Gründen, die der Auftraggeber/Veranstalter zu vertreten hat, nicht gelingen, so ist er zum Ausgleich der vollen Stornierungsgebühr verpflichtet.

Dauern die Folgen der höheren Gewalt bis über den Zeitpunkt der Terminverschiebung hinaus an und ist eine weitere Vertragsanpassung für eine oder beide Parteien nicht zumutbar, so kann der Vertrag von jeder der Parteien bzw. von der betroffenen Partei mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Im Falle einer derartigen Beendigung des Vertragsverhältnisses hat der Auftraggeber/Veranstalter 50% des Gesamtauftragswertes zu zahlen.

6. Haftung

Der Auftraggeber/Veranstalter haftet ohne Verschuldensnachweis für alle Beschädigungen oder Verluste des gelieferten Materials, die durch seine Erfüllungsgehilfen, Veranstaltungsteilnehmer, Lieferanten oder sonstige Dritte verursacht werden. Die für Veranstaltungen erforderlichen, behördlichen Genehmigungen sind vom Veranstalter selbst rechtzeitig einzuholen. Eine eventuelle Versagung berechtigt nicht zum Rücktritt vom Vertrag.

7. Beanstandungen

Sollten unsere Sach- und/oder Dienstleistungen dem Kunden Anlass zur Beanstandung geben, muss dies sofort dem Unternehmen Schellhas Events & Catering schriftlich mitgeteilt werden, damit wir uns umgehend mit der Beanstandung befassen können. Solche Beanstandungen aber, von denen der Kunde annehmen darf, dass sie unmittelbar zu beheben sind, sollten uns unverzüglich mitgeteilt werden. Denn Preisnachlässe können wir nur zugestehen, wenn die beanstandete Leistung trotz rechtzeitiger Reklamation nicht verbessert, werden konnten.

8. Sondervereinbarungen

Sondervereinbarungen bedürfen der Schriftform.

9. Teilunwirksamkeit

Im Falle der Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen unberührt.